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Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Maler- u. Lackierhandwerk Sachverständiger für Schimmelpilzsanierung (TÜV Rheinland)
Andreas Bolst
Christian-Wirth-Strasse 14
D-36043 Fulda
Telefon: 0661-941190 Fax: 0661-9411933 Mobil: 0177-6447777
Warum ist ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt? Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich bei dem Sachverständigen um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt, der nach einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts auf absolute Neutralität und Objektivität vereidigt ist. Wozu gibt es öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige? Einerseits, um im privaten Bereich fachliche Beratung zu geben, unter der vornehmlichen Zielsetzung, Streitigkeiten aus fachlichter Unkenntnis zu vermeiden bzw. zu schlichten oder aber berechtigte Beanstandungen fachlich zu belegen. Andererseits um dem Gericht in Rechtsstreitverfahren zu helfen. Diese Hilfe bezieht sich rein auf den fachlichen bzw. technischen Bereich („Helfer des Gerichts“). Damit erfüllt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine in unserem heutigen gesellschaftlichen Rechtsleben und Wirtschaftsleben unverzichtbare Aufgabe. Er übernimmt gesellschaftliche Verantwortung und eine Vertrauensstellung. Wie sind Bestellungsvoraussetzungen für öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige? Bei Antragstellern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger überprüfen die Bestellungskörperschaften die persönlichen Voraussetzungen wie auch die fachliche Kompetenz der Bewerber. Zur Unterstützung der fachlichen Überprüfung hat das Institut für Sachverständigenwesen für über fünfzig Sachgebiete Fachliche Bestellungsvoraussetzungen veröffentlicht. Neben den beruflichen und fachlichen Voraussetzungen enthalten die Dokumente teilweise Mindestanforderungen an Gutachten, den Ort der IHK-Fachgremien sowie für einige Gebiete Sachgebietseinteilungen. Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen wurden von Fachleuten, Verbänden, den Kammern sowie dem IfS erarbeitet und ständig aktualisiert und erweitert. Diese Arbeit sorgt für Transparenz bei Anragstellern wie auch Auftraggebern und führt dazu, dass ein bundeseinheitliches Niveau bei Sachverständigen erreicht werden kann. Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen dienen auch als Grundlage für die IfS-Zertifizierung. (Quelle: Institut für Sachverständigenwesen, 2011) Wie ist die Vergütung des Sachverständigen geregelt? In dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG)
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