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Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Maler- u. Lackierhandwerk Sachverständiger für Schimmelpilzsanierung (TÜV Rheinland)
Andreas Bolst
Christian-Wirth-Strasse 14
D-36043 Fulda
Telefon: 0661-941190 Fax: 0661-9411933 Mobil: 0177-6447777
Meine Aufgaben umfassen folgende Bereiche:
Gerichtsgutachten Ebenso wie im Bereich des Privatgutachtens wird der Sachverständige auch als Gerichtsgutachter überwiegend tätig. Hierbei kann es um Gewährleistungsrechte über mangelhaft erfüllte handwerkliche Leistungen nach dem Werkvertragsrecht gehen. In der Regel geht es um die Begutachtung der Frage, ob der behauptete Mangel an der werkvertraglich geschuldeten Handwerksleistung tatsächlich vorliegt, worauf er zurückzuführen ist und wie und mit welchem Kostenaufwand er behoben werden kann.
Gutachten Gerichte, Behörden, die Wirtschaft sowie Endverbraucher kommen ohne öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nicht aus. Sei es bei Bauschäden, fehlerhafter Handwerksarbeit, Mietstreitigkeiten, Vermögensauseinandersetzungen oder einfach, wenn erworbene Sachen Mängel aufweisen. Hier hilft oft nur ein Sachverständigengutachten
Privatgutachten Privatgutachten sind Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden: Privatpersonen juristische Personen Firmen Versicherungen Verwaltungen Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es einen Sachverständigen bedarf, einen Sachverständigen zu beauftragen. Die Bedeutung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren ist jedoch beschränkt, da der Sachverständige nur von einer Partei beauftragt wurde.
Schiedsgutachten Ein Schiedsgutachten ist eine weitere Variante, eine Einigung ohne ein Gerichtsverfahren zu erzielen. Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt schlichten soll. Diese Beauftragung setzt ein hohes Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen voraus und ist auch nur dann möglich, wenn beide Parteien zustimmen.
Selbständiges Beweisverfahren Auch ohne Prozess besteht die Möglichkeit das Gericht zur Bestellung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu veranlassen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, welcher für das betreffende Fachgebiet in Frage kommt, kann auch auf Antrag nur einer Partei vom Gericht bestellt werden. Die beantragende Partei kann dem Gericht einen Sachverständigen vorschlagen.
Leistungsprüfungen und Beratung von und für Handwerksleistungen (Bereich Maler- und Lackierarbeiten) Dieses Aufgabengebiet entspricht meist dem Privatgutachten muss aber nicht immer so umfangreich und kostenintensiv sein.
E-Mail: info@bolst.de