© (2025) - Andreas Bolst - Fulda
Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Maler- u. Lackierhandwerk
Sachverständiger für Schimmelpilzsanierung (TÜV Rheinland)
Christian-Wirth-Strasse 14
Telefon: 0661-941190 Fax: 0661-9411933 Mobil: 0177-6447777
Meine Aufgaben umfassen folgende Bereiche:
Gerichtsgutachten
Ebenso wie im Bereich des Privatgutachtens wird der Sachverständige auch als Gerichtsgutachter
überwiegend tätig. Hierbei kann es um Gewährleistungsrechte über mangelhaft erfüllte handwerkliche
Leistungen nach dem Werkvertragsrecht gehen. In der Regel geht es um die Begutachtung der
Frage, ob der behauptete Mangel an der werkvertraglich geschuldeten Handwerksleistung
tatsächlich vorliegt, worauf er zurückzuführen ist und wie und mit welchem Kostenaufwand er
behoben werden kann.
Gutachten
Gerichte, Behörden, die Wirtschaft sowie Endverbraucher kommen ohne öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige nicht aus. Sei es bei Bauschäden, fehlerhafter Handwerksarbeit,
Mietstreitigkeiten, Vermögensauseinandersetzungen oder einfach, wenn erworbene Sachen
Mängel aufweisen. Hier hilft oft nur ein Sachverständigengutachten
Privatgutachten
Privatgutachten sind Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber
erstellt werden:
•
Privatpersonen
•
juristische Personen
•
Firmen
•
Versicherungen
•
Verwaltungen
Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem steht es frei, in einem Streitfall,
zu dessen Lösung es einen Sachverständigen bedarf, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Die Bedeutung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren ist jedoch beschränkt, da der
Sachverständige nur von einer Partei beauftragt wurde.
Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten ist eine weitere Variante, eine Einigung ohne ein Gerichtsverfahren zu erzielen.
Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt
schlichten soll. Diese Beauftragung setzt ein hohes Vertrauen in die fachliche Kompetenz des
Sachverständigen voraus und ist auch nur dann möglich, wenn beide Parteien zustimmen.
Selbständiges Beweisverfahren
Auch ohne Prozess besteht die Möglichkeit das Gericht zur Bestellung eines öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen zu veranlassen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger, welcher für das betreffende Fachgebiet in Frage kommt, kann auch auf Antrag
nur einer Partei vom Gericht bestellt werden. Die beantragende Partei kann dem Gericht einen
Sachverständigen vorschlagen.
Leistungsprüfungen und Beratung von und für Handwerksleistungen
(Bereich Maler- und Lackierarbeiten)
Dieses Aufgabengebiet entspricht meist dem Privatgutachten muss aber nicht immer so
umfangreich und kostenintensiv sein.